Wohnen im UNESCO Weltkulturerbe – Graz

Im Juli 2018 erschien die Auswertung der bereits vierten Bevölkerungsbefragung zur Grazer Lebensqualität 2018. Demnach leben neun von zehn Grazerinnen und Grazern „sehr gerne“ bzw. „eher gerne“ in der Stadt, die ein Wirtschaftsstandort mit guter Lebensqualität ist.

Wohnen in Graz

Die Grazer Bevölkerung stieg von 2013 bis 2018 um 6,5 % an und ist die zweitgrößte Stadt Österreichs. Dies wirkt sich natürlich auch auf den Wohnungsmarkt aus, denn die Preise steigen. Mittlerweile kostet ein Quadratmeter in Graz durchschnittlich 8,20 €, was einer Steigerung von 1,2 % entspricht.

Die hervorragend erhaltene Grazer Altstadt zählt zum UNESCO-Weltkulturerbe

Vermieter sind dazu verpflichtet, sich bei der Wahl des Mieters unabhängig von Ethnie, Geschlecht und eventueller Behinderung für einen Kandidaten zu entscheiden. Die Realität sieht jedoch manchmal anders aus. Am 17. Oktober 2018 berichtete das Nachrichtenportal meinbezirk.at über die Geschichte einer Dame aus Graz, der eine Wohnung aufgrund von zwei Kindern und deren möglicher Lautstärke verweigert wurde. Die Diskriminierung am Wohnungsmarkt reicht oft vom familiären Stand bis hin zur Ethnie – selbstverständlich ist das nicht zulässig, weshalb der soeben geschilderte Fall aktuell auch vor Gericht verhandelt wird.

Welche Fragen eines Vermieters sind zulässig?

Um sich vor Diskriminierung zu schützen, sind Mieter bei bestimmten Fragen des Vermieters nicht zu einer Antwort verpflichtet. Fragen, die auf die Zuverlässigkeit und Bonität des Mieters abzielen, müssen jedoch wahrheitsgemäß beantwortet werden. Über folgende Themen dürfen Vermieter sich generell erkundigen:

  • Name und Familienstand sowie die Anzahl der Personen, die einziehen wollen;
  • Wer ist der Arbeitgeber und wie hoch ist das monatliche Einkommen des Interessenten;
  • Ob Sozialleistungen bezogen werden;
  • Kam es in der Vergangenheit zu einer Räumungsklage oder einer Zwangsvollstreckung;
  • Ob eine gewerbliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt ist.

Eine Selbstauskunft des Mietinteressenten ist keine Pflicht. Um einen guten Eindruck zu machen, geben die meisten Mieter jedoch eine Selbstauskunft beim Vermieter ab. Aber auch hier gibt es unzulässige Fragen. Zu folgenden Themen müssen Wohnungssuchende keine Auskünfte geben:

  • Partei- oder Vereinsmitgliedschaften
  • Weltanschauliche oder religiöse Ansichten des Bewerbers
  • Ethnische Zugehörigkeit des Mietinteressenten
  • Sexuelle Orientierung, Hobbys oder Musikgeschmack
  • Gesundheitszustand

Wenn es zum erwünschten Vertragsabschluss kommt, steht der Traumwohnung nichts mehr im Weg. Die steirische Landeshauptstadt reizt mit ihrer eindrucksvollen Geschichte und ihren historischen Fassaden. So kam es, dass die Grazer Altstadt im Jahr 1999 auf die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes kam – wer würde hier nicht gerne wohnen.

2010 wurde die UNESCO Welterbezone um das Schloss Eggenberg erweitert

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